Selbsthilfe

Inhalt der Selbsthilfe ist die wechselseitige Hilfe auf der Basis gleicher Betroffenheit. Selbsthilfe bedeutet, die eigenen Probleme und deren Lösung selbst in die Hand zu nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden.

Wir helfen Ihnen

Gruppe suchen

Wir unterstützen Betroffenen und Angehörige bei der Suche nach Selbsthilfegruppen im Rahmen unserer Beratungsangebote.

Organisation gründen

Wir helfen bei der Gründung bzw. Organisation von neuen Gruppen in Kooperation mit bereits existierenden Selbsthilfegruppen.

Selbsthilfegruppen in Schleswig-Holstein

Interessengemeinschaft Epilepsie Kiel e.V. (InGE)

jeden 2. Dienstag im Monat um 20.00 Uhr

„AnNa“ (Anlaufstelle Nachbarschaft) Russee, Rutkamp 77, 24111 Kiel

Um eine kurze Anmeldung per Telefon oder Mail wird gebeten

Die Gruppe (epi-centersegeberg.de)

jeden 3. Donnerstag im Monat um 19 Uhr

„KIS“ Kurhausstr. 2, 23795 Bad Segeberg

Bundesweite Selbsthilfegruppe für junge Erwachsene

Epilepsie Empowerment Deutschland e.V. | epipower

Treffen: jeden 1. Dienstag im Monat um 18:30 Uhr

Via zoom

bitte unter info@epipower.de anmelden, um den Zugangslink zu erhalten

(Digitale) Selbsthilfegruppe für Betroffene und Angehörige

SAAT Trier e.V.: Selbsthilfegruppe für Anfallkranke und Angehörige Trier e.V. – Es ist 5 vor 12, eine Krankheit muss Ihr Tabu verlieren

Treffen jeden 1. Mittwoch im Monat um 19:00 Uhr in Präsenz und online

Via zoom

bitte unter info@epilepsie-trier.de anmelden, um den Zugangslink zu erhalten

Häufige Fragen

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen epileptischen Anfall erlebt habe?

    Die ärztliche Behandlung ist nicht Bestandteil unseres Angebots. Hierfür wenden Sie sich bitte an eine neurologische Praxis oder ein Epilepsiezentrum. Im Notfall verständigen Sie bitte den Rettungsdienst.

  • Darf ich mit Epilepsie noch Autofahren?

    Dies muss im Einzelfall ärztlich geprüft werden. Hierfür gibt es gesetzliche Empfehlungen. Die gute Nachricht ist, dass trotz der Diagnose Epilepsie unter bestimmten Voraussetzungen das Autofahren weiterhin erlaubt ist. In der Regel müssen Betroffene zunächst 12 Monate anfallsfrei sein, um im privaten Bereich wieder fahren zu dürfen. Lassen Sie sich immer eine konkrete ärztliche Einschätzung Ihrer Fahreignung schriftlich geben.